Tempo 30 im gesamten Ort – zu schön um wahr zu werden?

Seit Jahren setzen sich die Grünen im Orts- und Verbandsgemeinderat dafür ein, Tempo 30 durchgängig im gesamten Ort einzuführen.

Statt eines Flickenteppichs und Schilderwaldes (manche Tempo 30-Zonen sind in Herxheim nur wenige hundert Meter lang) eine einfache Geschwindigkeitsbegrenzung für den gesamten Ort!

Hierzu hat die Fraktion von Bündnis 90/ Die Grünen im Ortsgemeinderat Herxheim zusammen mit der SPD einen Prüfantrag eingereicht, der eruieren sollte, ob und wie das rechtlich möglich ist. Die Vorteile einer solchen Regelung liegen auf der Hand:

  • Allgemeine Erhöhung der Verkehrssicherheit für alle Verkehrsteilnehmer
  • durch eine klare einheitliche Regulierung
  •  Weniger Aufwand für die Beschilderung
  • Mehr Klarheit und Übersichtlichkeit bei den Verkehrsregeln
  • Positiver Effekt hinsichtlich eines flüssigen und gleichmäßigen Verkehrsablaufes.
  • Weniger Lärmbelästigung für die Anwohner
  • Mehr Sicherheit für Anwohner in gemischtgewerblichen Gebieten

Die CDU lehnt – wen wundert´s-  eine generelle Beschränkung auf Tempo 30 strikt ab, was insofern verwundert, als es nur noch sehr wenige Straßen gibt, in denen überhaupt noch durchgängig Tempo 50 erlaubt ist. Die CDU begründet ihre ablehnende Haltung mit der (von ihr so interpretierten) derzeitigen Rechtslage und beruft sich auf die StVO § 45 Absatz 1c.  Sie will bewusst die Möglichkeiten, die es für eine Anordnung von Tempo 30, nicht nutzen. Denn in Absatz 1 des gleichen Paragraphen steht, dass Tempo 30 durchaus auch angeordnet werden kann:

„zum Schutz der Wohnbevölkerung vor Lärm und Abgasen“ (StVo §45 (1)

Ein entsprechendes Lärmgutachten liegt vor und würde sogar für die Untere und Obere Hauptstraße eine Tempo-30 Anordnung als gerechtfertigt einstufen.

Und die dazu gehörende Verwaltungsvorschrift regelt, dass:

„die Anordnung von Tempo-30-Zonen im Rahmen einer flächenhaften Verkehrsplanung vorgenommen werden (sollen). Dabei ist die jeweilige Gemeinde gefordert, das innerörtliche Vorfahrtsstraßennetz festzulegen.“ (siehe VerwV. zu §45).

Damit soll offensichtlich einer kleinteiligen Ausweisung entgegen gewirkt werden. Außerhalb des Vorfahrtstraßennetzes ist eine Tempo-30-Zone generell möglich.

Spätestens mit dieser Verwaltungsvorschrift könnten jetzt noch die übrigen,wenigen verbliebenen „Restflächen“  mit Tempo 50 gekippt werden!

Wir meinen: Gesetze und Verordnungen, die eine Einrichtung von Tempo 30 im gesamten Ort erlauben würden, gibt es genug. Man muss es nur wollen!!!

Weitere Infos unter:

https://www.vcd.org/fileadmin/user_upload/Redaktion/Themen/Verkehrssicherheit/Tempo_30/Tempo30_Soforthilfe-Papier_09_2018.pdf

(Yvonne Sommer-Buchmann)